Pensionistinnen, die im Jahr 2020 Pensionen unterhalb der Einkommenssteuergrenze hatten und keine weiteren Einkünfte bezogen haben, haben Anspruch auf eine Gutschrift auf bezahlte Krankenversicherungsbeiträge (sogenannte „Negativsteuer“) bis max. € 300,-.
Diese Gutschrift kann ab sofort beim Finanzamt mit dem Formular L1 beantragt werden.
Erfolgt bis Juni 2021 KEIN Antrag, so wird vom Finanzamt ein automatischer Bescheid ausgestellt.
Die Auszahlung erfolgt im Herbst 2021 automatisch.